Anonymous startet “Operation: Indect”

Zuerst liefen die Datenschützer sturm gegen das EU-Projekt “Indect”. Nun hat sich auch noch das Hacker Kollektiv “Anonymous” eingeschaltet.

Das Projekt soll, so der Plan, die Daten-Flut aus diversen Überwachungssystemen miteinander vernetzen / kombinieren.

Bei Wikipedia findet man zu “Indect” folgende Erklärung:

“…Ziel des Projektes ist es…..automatisch strafrechtlich relevante Bedrohungen und Taten zu erkennen. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung und automatische Auswertung der Videoströme verschiedener Überwachungskameras….”

Das bei solchen “Grossprojekten” auch Datenschützer offiziell Ihre meist negativen Meinungen äussern ist heutzutage schon trivialer Alltag geworden, wenn sich dann aber die selbsternannten “Cyber-Sheriffs” alias Anonymous mit einschalten, horcht auch der letzte “Bergkraxler”auf und wird damit indirekt sofort mit dem betreffenden Thema konfrontiert.

Konfrontation ist in diesem Zusammenhang wohl die falsche Wortwahl, “sensibilisiert” wäre die bessere Wahl gewesen. Denn genau das ist es was “Anonymous” mit der “Operation:Indect” bezwecken will. Die Leute sollen für die Thematik sensibilisiert, sozusagen “wachgerüttelt” werden.

Am 28. Juli sollen laut den Aktivisten “Öffentlichkeitswirksame Aktionen” stattfinden, um die Menschen weltweit über “Indect” und dessen Folgen zu informieren.

Ein Video der Aktivisten zur “Operation: Indect”  ist bereits im Netz unterwegs.

(Wir haben es für euch schon am Ende dieses Artikels bereitgestellt)

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Megaupload: Verfahrensfehler gefährden Gerichtsprozess

Der “Megaupload” Gründer Kim Dotcom darf wieder hoffen!
Ein Richter in den USA hat offen seine Zweifel an der rechtmässigkeit des Verfahrens gegen “Megaupload”-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom verkündet und damit für reichlich Aufsehen gesorgt.
Denn, dank wiederholter schwerwiegender Verfahrensfehler, so der Richter, wird es in den USA zu keinem Gerichtsverfahren gegen Megaupload kommen.

So soll es z.B. auch versäumt worden sein, den Betreibern überhaupt eine ordnungsgemässe Strafanzeige anzulasten. Solch eine rechtmässige Strafanzeige ist aber eine -rechtlich zwingend notwendige- Voraussetzung für den Verfahrens- bzw. Prozessbeginn.

Die offizielle Bestätigung der Vorwürfe (und damit höchstwahrscheinlich  die Aussetzung des Prozesses) des Richters bleibt abzuwarten.

 

Quelle: gulli.com

 

Autoren Kommentar:
Die beteiligten Ermittlungsbehörden werden die nächsten Wochen
garantiert erst einmal damit verbringen sich gegenseitig die
Schuld in die Schuhe zu schieben und Zeit zu schinden, damit
sie eventuell doch noch Möglichkeiten finden, Kim Schmitz im
Falle eines drohenden (selbst verschuldetem!) Prozess-Abbruchs
anderweitig zur Verantwortung ziehen zu können.
Ich denke im "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" wird sich
bestimmt eine passende Lücke in der Rechtssprechung finden
lassen um den Prozess trotz der Fehler zu rechtfertigen.
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